Vorsteuerabzug Rechnung: Zulässigkeit von unsignierten PDF-Rechnungen für den Vorsteuerabzug

Die Präzisierung betrifft die elektronische Signatur und enthält zudem Anmerkungen zu Begriffen im Zusammenhang mit PDF-Rechnungen.  Diese Praxispräzisierung klärt die meisten offenen Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von unsignierten PDF-Rechnungen für den Vorsteuerabzug.

Präzisierung der Anforderungen an elektronische MWST-Belege

Gemäss der neuen Präzisierung müssen Steuerpflichtige mit Blick auf elektronisch nicht signierte Belege den Nachweis ihres Ursprungs und der Unverändertheit erbringen. Die ESTV hat indes ein erneutes Mal auf die elektronische Signatur verwiesen: «Bei elektronischen Daten ist dieser Nachweis insbesondere dann erbracht, wenn die elektronischen Daten digital signiert sind. Eine digitale Signatur bietet den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen.» Hingegen kann gestützt auf die Beweismittelfreiheit (Art. 81 Abs. 3 MWSTG) der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit auch dann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung gemäss Art. 957a OR einhält. Diese begrüssenswerte Haltung sollte nun im Gegenzug von den Steuerpflichtigen nicht unterschätzt werden. Es gilt zwar eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Papier- und elektronischen Rechnungen, doch müssen dafür nachfolgende Voraussetzungen nach wie vor eingehalten werden.

Fazit: Lockerung der Praxis

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Rechnungsstellung mittels unsignierten PDF-Rechnungen unter der Voraussetzung einer ordnungsgemässen Buchführung künftig keine Probleme mehr bereiten sollte. Die elektronische Signatur kann selbstverständlich weiterhin verwendet werden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir beraten Sie gerne zum Thema der digitalen Transformation.