Neue Gesetzgebung ab 01. Juni 2015 GAFI (Groupe d’action financière)

Diese haben signifikante Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht zur Folge. Ab Januar 2016 gelten die Regelungen für sämtliche neunen und bestehenden juristischen Personen.

Geschäftsfahrzeuge bei unselbständigen Erwerbenden

GAFI-Meldungen
Die neuen Gesetzesvorschriften zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen sehen vor, dass Inhaberaktionäre jeden Erwerb von Aktien innert 30 Tagen der Gesellschaft melden, ihre Aktienzertifikate als Nachweis vorlegen und sich identifizieren müssen. Zusätzlich müssen Inhaber- wie auch Namenaktionäre sowie GmbH-Gesellschafter, die mind. 25% Anteil an der Gesellschaft halten, der Gesellschaft auch den wirtschaftlich Berechtigten melden. Unterbleiben diese Meldungen, verlieren die betroffenen Aktionäre temporär sowohl ihre Mitwirkungsrechte (z.B. Teilnahme an der GV) als auch ihre finanziellen Rechte (z.B. Bezug von Dividende).

Wir helfen Ihnen, diese Vorgaben rechtskonform umzusetzen und die dafür notwendigen Eintragungen im Aktien- und  oder Stammanteilbuch richtig festzuhalten. Kontaktieren Sie uns einfach dazu.